Unfallmeldung.
Die Unfallmeldung ist die Bekanntgabe eines Verkehrsunfalls an die für den Unfallort zuständige Polizeidienststelle, die ein am Unfall Beteiligter gemäß § 142 Abs. 3 StGB abgeben muss, wenn der Geschädigte oder ein anderer Beteiligter nicht am Unfallort anwesend ist. Die pflichtwidrige Nichtabgabe der Unfallmeldung ist nach $ 142 StGB als „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ („Unfallflucht“) strafbar.