T-Gruppen-Schlüssel für Mord (§ 211 StGB).
Abkürzungen aus dem Bereich T-Gruppen-Schlüssel:
Klassifizierung von Straftaten mittels T-Gruppen-Schlüssel (nicht in Nordrhein-Westfalen)
0 – 110
T-Gruppen-Schlüssel für Raubmord und Sexualmord.
0 – 200
T-Gruppen-Schlüssel für alle übrigen (vorsätzlichen) Tötungen (also außer Mord, Raubmord, Sexualmord).
0 – 210
T-Gruppen-Schlüssel für Totschlag und Tötung auf Verlangen (als Untergrupee von 0 – 200).
0 – 220
T-Gruppen-Schlüssel für Kindestötung (als Untergrupee von 0 – 200).
0 – 300
T-Gruppen-Schlüssel für fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), aber nicht in Verbindung mit einem Verkehrsunfall.
0 – 400
T-Gruppen-Schlüssel für einen Abbruch der Schwangerschaft.
0 – xxx
Gruppe der T-Gruppen-Schlüssel für Straftaten gegen das Leben:
1 – 110
T-Gruppen-Schlüssel für Vergewaltigung.
1 – 111
T-Gruppen-Schlüssel für eine überfallartig durch einen Einzeltäter begangene Vergewaltigung.
1 – 112
T-Gruppen-Schlüssel für eine überfallartig durch eine Gruppe begangene Vergewaltigung.
1 – 113
T-Gruppen-Schlüssel für durch Gruppen begangene Vergewaltigungen.
1 – xxx
1- 100
T-Gruppen-Schlüssel für unter Gewaltanwendung begangene Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
2 – 100
T-Gruppen-Schlüssel für Raub und räuberische Erpressung.
2 – 110
T-Gruppen-Schlüssel für Raub und räuberische Erpressung auf Geldinstitute und Poststellen.
2 – 120
T-Gruppen-Schlüssel für Raub und räuberische Erpressung auf sonstige Zahlstellen und Geschäfte.
2 – 121
T-Gruppen-Schlüssel für Raub und räuberische Erpressung auf Spielhallen.
2 – 122
T-Gruppen-Schlüssel für Raub und räuberische Erpressung auf Tankstellen.
2 – 160
T-Gruppen-Schlüssel für Handtaschenraub.
2 – 190
T-Gruppen-Schlüssel für Raubüberfälle in Wohnungen.
2 – 200
T-Gruppen-Schlüssel für Körperverletzung.
2 – 210
T-Gruppen-Schlüssel für Körperverletzung mit tödlichem Ausgang.
2 – 220
T-Gruppen-Schlüssel für gefährliche und schwere Körperverletzungen.
2 – 230
T-Gruppen-Schlüssel für die Misshandlung von Schutzbefohlenen.
2 – 231
T-Gruppen-Schlüssel für die Misshandlung von Kindern.
2 – 300
T-Gruppen-Schlüssel für Straftaten gegen die persönliche Freiheit.
2 – 310
T-Gruppen-Schlüssel für
- Menschenraub (§ 234 StGB),
- Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB),
- Kinderhandel (§ 236 StGB) und
- Zwangsheirat (§ 237 StGB).
2 – 330
T-Gruppen-Schlüssel für erpresserischen Menschenraub.
2 – 340
T-Gruppen-Schlüssel für eine Geiselnahme.