Begleitschutz
Polizeiabkürzungen mit dem Anfangsbuchstaben 2:
021
Banküberfall
022
Bande
023
Ausländer
024
Aufenthaltsermittlung
025
Zechprellerei
026
Widerstand
027
Wasserwerfer
028
Waffen
029
Verstärkung
2
Als FMS-Status im Funkmeldesystem:
„Einsatzbereit auf der Wache“ / „Frei auf Wache“
2 – 100
T-Gruppen-Schlüssel für Raub und räuberische Erpressung.
2 – 110
T-Gruppen-Schlüssel für Raub und räuberische Erpressung auf Geldinstitute und Poststellen.
2 – 120
T-Gruppen-Schlüssel für Raub und räuberische Erpressung auf sonstige Zahlstellen und Geschäfte.
2 – 121
T-Gruppen-Schlüssel für Raub und räuberische Erpressung auf Spielhallen.
2 – 122
T-Gruppen-Schlüssel für Raub und räuberische Erpressung auf Tankstellen.
2 – 160
T-Gruppen-Schlüssel für Handtaschenraub.
2 – 190
T-Gruppen-Schlüssel für Raubüberfälle in Wohnungen.
2 – 200
T-Gruppen-Schlüssel für Körperverletzung.
2 – 210
T-Gruppen-Schlüssel für Körperverletzung mit tödlichem Ausgang.
2 – 220
T-Gruppen-Schlüssel für gefährliche und schwere Körperverletzungen.
2 – 230
T-Gruppen-Schlüssel für die Misshandlung von Schutzbefohlenen.
2 – 231
T-Gruppen-Schlüssel für die Misshandlung von Kindern.
2 – 300
T-Gruppen-Schlüssel für Straftaten gegen die persönliche Freiheit.
2 – 310
T-Gruppen-Schlüssel für
- Menschenraub (§ 234 StGB),
- Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB),
- Kinderhandel (§ 236 StGB) und
- Zwangsheirat (§ 237 StGB).
2 – 330
T-Gruppen-Schlüssel für erpresserischen Menschenraub.
2 – 340
T-Gruppen-Schlüssel für eine Geiselnahme.
2 – 350
T-Gruppen-Schlüssel für einen Angriff auf den Luftverkehr.
2 – xxx
Gruppe der T-Gruppen-Schlüssel für Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit:
- 2 – 100 Raub / räuberische Erpressung:
- 2 – 110 → auf Geldinstitute und Poststellen
- 2 – 120 → auf sonstige Zahlstellen und Geschäfte
- 2 – 121 → auf Spielhallen
- 2 – 122 → auf Tankstellen
- 2 – 160 → Handtaschenraub
- 2 – 190 → Raubüberfälle in Wohnungen
- 2 – 200 Körperverletzung
- 2 – 210 Körperverletzung mit tödlichem Ausgang
- 2 – 220 gefährliche und schwere Körperverletzung
- 2 – 230 Misshandlung von Schutzbefohlenen
- 2 – 231 Misshandlung von Kindern
- 2 – 300 Straftaten gegen die persönliche Freiheit
- 2 – 310 Menschenraub, Verschleppung, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel (§§234, 235, 236, 237 StGB)
- 2 – 330 erpresserischer Menschenraub
- 2 – 340 Geiselnahme
- 2 – 350 Angriff auf den Luftverkehr
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Geschwindigkeitskontrolle