Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung.
Als unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung werden nicht industriell hergestellte Brand- und Sprengladungen bezeichnet, also etwa
- Sprengfallen,
- Briefbomben bzw. Paketbomben,
- Autobomben.
Die Entschärfung von USBV obliegt je nach Bundesland entweder der Polizei oder dem Kampfmittelräumdienst.