USBV

Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung.

Als unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung werden nicht industriell hergestellte Brand- und Sprengladungen bezeichnet, also etwa

  • Sprengfallen,
  • Briefbomben bzw. Paketbomben,
  • Autobomben.

Die Entschärfung von USBV obliegt je nach Bundesland entweder der Polizei oder dem Kampfmittelräumdienst.