RiStBV

Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren.

Die RiStBV sind vom Bundesministerium der Justiz und den Justizministerien der Länder gemeinsam erlassene Verwaltungsvorschriften, um eine weitgehend einheitliche Sachbehandlung von Strafverfahren sicherzustellen. Die RiStBV haben keine Gesetzeskraft, binden aber die weisungsgebunden Bediensteten der Staatsanwaltschaften.

Die RiStBV wenden sich insbesondere an die Staatsanwaltschaften, wirken sich dadurch jedoch auch in das innerdienstliche Verfahren der Polizei aus.