hD

Höherer Dienst.

Der höhere Dienst ist die Laufbahngruppe im Beamtenrecht, in der aus dem Bereich der Polizei u.a. die Polizeiräte zugeordnet sind.

In einigen Ländern wurde der höhre Dienst zwischenzeitlich umbenannt in „Laufbahnabschnitt III“.