Gehobener Dienst.
Der gehobene Dienst ist die Laufbahngruppe im Beamtenrecht, in der aus dem Bereich der Polizei die Kommissare zugeordnet sind.
In einigen Ländern wurde der gehobene Dienst zwischenzeitlich umbenannt in „Laufbahnabschnitt II“.
Gehobener Dienst.
Der gehobene Dienst ist die Laufbahngruppe im Beamtenrecht, in der aus dem Bereich der Polizei die Kommissare zugeordnet sind.
In einigen Ländern wurde der gehobene Dienst zwischenzeitlich umbenannt in „Laufbahnabschnitt II“.
Sie sind derzeit offline!