Verwarnungsgeld.
Ein Verwarnungsgeld (Verwarngeld) ist eine Geldbuße zwischen 5 € und 55 €, die gemäß § 56 OWiG bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erhoben werden können. Anders als bei den eigentlichen Bußgeldern werden beim Verwarnungsgeld keine Verwaltungskosten erhoben. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind die Regelsätze der Verwarnungsgelder bundeseinheitlich im Bußgeldkatalog festgelegt.
Siehe auch: Polizeiliches Verwarnungsgeld (PVG) sowie Verwarnung mit Zahlungsaufforderung (VmZ).