Unmittelbarer Zwang.
Unmittelbarer Zwang bezeichnet die hoheitliche Einwirkung auf Personen oder Sachen mittels körperlicher Gewalt (einschließlich Hilfsmitteln) oder Waffen durch die zuständigen Amtsträger.
Unmittelbarer Zwang.
Unmittelbarer Zwang bezeichnet die hoheitliche Einwirkung auf Personen oder Sachen mittels körperlicher Gewalt (einschließlich Hilfsmitteln) oder Waffen durch die zuständigen Amtsträger.