Polizeisonderdienste.
Als Polizeisonderdienste wird die Abteilung einer Polizeibehörde bezeichnet, in der Dienststellen zusammengefasst werden, die mit der Wahrnehmung zentraler Aufgaben für anderen Dienststellen betraut sind.
Polizeisonderdienste.
Als Polizeisonderdienste wird die Abteilung einer Polizeibehörde bezeichnet, in der Dienststellen zusammengefasst werden, die mit der Wahrnehmung zentraler Aufgaben für anderen Dienststellen betraut sind.