PKS

Polizeiliche Kriminalstatistik.

Die jährlich vom Bundeskriminalamt (BKA) herausgegebene Polizeiliche Kriminalstatistik gibt Auskunft über die während des jeweiligen Jahres bei der Polizei angezeigten oder sonstwie bekannt gewordenen Straftaten. Sie enthält auch Auswertungen über Tatumstände, Tatverdächtige, Opfer und Schäden. Nicht in der PKS aufgeführt sind die Staatsschutzdelikte, für die eine gesonderte PKS-S als Verschlusssache geführt wird, sowie die Verkehrsdelikte. Die Meldungen zur PKS erfolgen unter einem sechsstelligen Deliktsschlüssel. Die PKS basiert auf den angezeigten Straftaten, nicht auf den erfolgten Verurteilungen, umfasst also auch alle nicht aufgeklärten und alle (etwa mangels Tatverdacht) nicht angeklagten Fälle.