PFV

Personenfeststellungsverfahren.

Als Personenfeststellungsverfahren wird eine erkennungsdienstliche Behandlung bezeichnet, die durch die Polizei zur Feststellung der wahren Identität einer bestimmten Person durchgeführt wird, etwa

  • bei bewusstlosen, schwer verletzten oder geistig behinderten Personen ohne Ausweis und Begleitperson, die ihre Identität nicht glaubhaft bestätigen können;
  • bei unbekannten Toten;
  • bei Personen ohne Personalausweis;
  • bei Personalienverweigerern;
  • bei dem Verdacht, das falsche Personalien genannt oder falsche Ausweise vorgelegt wurden.