Personenfeststellungsverfahren.
Als Personenfeststellungsverfahren wird eine erkennungsdienstliche Behandlung bezeichnet, die durch die Polizei zur Feststellung der wahren Identität einer bestimmten Person durchgeführt wird, etwa
- bei bewusstlosen, schwer verletzten oder geistig behinderten Personen ohne Ausweis und Begleitperson, die ihre Identität nicht glaubhaft bestätigen können;
- bei unbekannten Toten;
- bei Personen ohne Personalausweis;
- bei Personalienverweigerern;
- bei dem Verdacht, das falsche Personalien genannt oder falsche Ausweise vorgelegt wurden.