KA

Kriminalakte.

Eine Kriminalakte dient der Dokumentation einer bestimmten Person. Sie dient der Polizei sowohl zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr wie auch der Eigensicherung (etwa durch Hinweise auf einen Waffenbesitz). Das Bestehen einer Kriminalakte zu einer bestimmten Person kann im KAN nachvollzogen werden.