Jugendarrestanstalt.
JAA dienen der Vollstreckung von kurzfristigem Freiheitsentzug bis zu vier Wochen („Jugendarrest“) an Jugendlichen (14-17 Jahre) oder Heranwachsenden (18-20 Jahre).
Jugendarrestanstalt.
JAA dienen der Vollstreckung von kurzfristigem Freiheitsentzug bis zu vier Wochen („Jugendarrest“) an Jugendlichen (14-17 Jahre) oder Heranwachsenden (18-20 Jahre).
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