Grenzpolizeilicher Verbindungsbeamter.
Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei wirken als Verbindungsbeamte (VB) außerhalb des Bundesgebietes bei fremden Behörden und diplomatischen Vertretungen zur Abwehr von Menschenhandl, Schleusungskriminalität und unerlaubter Migration.