Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist eine auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gebildete Arbeitseinheit des Zolls zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und zur Kontrolle der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen (einschließlich der Mindestarbeitsbedingungen).
In Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen und Hessen sowie im Saarland haben die Zollvollzugsbediensteten der FSK darüberhinaus auch eine polizeiliche Eilzuständigkeit außerhalb ihrer eigentlichen zöllnerischen Zuständigkeit.