
 Erster Polizeihauptkommissar.
Erster Polizeihauptkommissar.
Der Erste Polizeihauptkommissar ist der höchste Dienstgrad für Polizeivollzugsbeamte des gehobenen Dienses. Ein EPHK ist regelmäßig der Leiter einer Organisationseinheit. Bei der Kriminalpolizei entspricht dem EPHK der EKHK.