EKHK

Erster Kriminalhauptkommissar.

Der Erste Kriminalhauptkommissar ist der höchste Dienstgrad für Beamte im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei, i.d.R. als Leiter einer Organisationseinheit. Außerhalb der Kriminalpolizei entspricht dem EKHK dem EPHK.