Erster Kriminalhauptkommissar.
Der Erste Kriminalhauptkommissar ist der höchste Dienstgrad für Beamte im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei, i.d.R. als Leiter einer Organisationseinheit. Außerhalb der Kriminalpolizei entspricht dem EKHK dem EPHK.
Erster Kriminalhauptkommissar.
Der Erste Kriminalhauptkommissar ist der höchste Dienstgrad für Beamte im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei, i.d.R. als Leiter einer Organisationseinheit. Außerhalb der Kriminalpolizei entspricht dem EKHK dem EPHK.