EG

Ermittlungsgruppe.

Eine Ermittlungsgruppe wird als BAO für die Bearbeitung eines bestimmten kriminalpolizeilichen Phänomens aufgestellt. Bezeichnet werden Ermittlungsgruppen typischerweise mit einer fortlaufenden Nummer und dem Jahr ihrer Aufstellung, dem eine stichwortartige Kurzbeschreibung des zu bearbeitenden Phänomens angefügt wird.