gPVD

Gehobener Polizeivollzugsdienst

GS

Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.

Hierbei handelt es sich um eine Abteilung innerhalb der jeweiligen Polizeibehörde.

GS

Geschädigter.

gSE

Großes Schadensereignis.

Bei einem großen Schadensereignis (gSE) bzw. einer Großschadenslage (GSL) handelt es sich um besonders schadensträchtige Schadensfälle wie etwa

  • Flugzeugabstürzen,
  • Terroranschlägen,
  • Explosionen,
  • Großfeuern,
  • Massenkarambolagen, oder
  • Naturkastrophen wie
    • Erdbeben und
    • großflächigen Überschwemmungen.

GSG 9 BPOL

Die GSG 9 ist die Antiterroreinheit der Bundespolizei.

Die GSG 9 wurde nach den Erfahrungen mit der Geiselnahme bei den Olympischen Spielen in München 1972 als „Grenzschutzgruppe 9“ mit dem ausdrücklichen Auftrag der Terrorabwehr gegründet. Heute ist sei ein Spezialverband in der Bundespolizei, der den Begriff „GSG 9“ auch noch nach Auflösung der Grenzschutztruppen als Eigennamen weiterführt.

GSL

Großschadenslage.

Bei einem großen Schadensereignis (gSE) bzw. einer Großschadenslage (GSL) handelt es sich um besonders schadensträchtige Schadensfälle wie etwa

  • Flugzeugabstürzen,
  • Terroranschlägen,
  • Explosionen,
  • Großfeuern,
  • Massenkarambolagen, oder
  • Naturkastrophen wie
    • Erdbeben und
    • großflächigen Überschwemmungen.

Gst

  • Geschäftsstelle#
  • Geschäftszimmer

GT

Gerichtstermin

GT

Geschlechtsteil

GUP

Eine auf die Kontrolle von Fahrzeugen des Gewerbe- und Personenverkehrs spezialisierte Abteilung der Polizei.

GV

Geschlechtsverkehr

GVB

Grenzpolizeilicher Verbindungsbeamter.

Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei wirken als Verbindungsbeamte (VB) außerhalb des Bundesgebietes bei fremden Behörden und diplomatischen Vertretungen zur Abwehr von Menschenhandl, Schleusungskriminalität und unerlaubter Migration.

GVD

Gemeindevollzugsdienst.

In Baden-Württemberg ist der Gemeindevollzugsdienst als Einrichtung der Ortspolizeibehörden für den Vollzug und die Vollstreckung bestimmter auf den Gemeindebereich beschränkter polizeilicher Aufgaben -im Rahmen einer von der Gemeinde öffentlich bekanntgegbenen Aufgabenübertragung- zuständig.

Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten haben bei der Erledigung ihrer polizeilichen Dienstverrichtungen die Stellung von Polizeibeamten. Im Rahmen ihrer Aufgaben haben sie die Stellung von Polizeivollzugsbeamten und haben damit die gleichen Rechte und Pflichten, bis hin zur Anwendung von unmittelbarem Zwang.

Die Aufgaben des Gemeindevollzugsdienstes sind in der Regel beschränkt auf:

  • Vollzug von Gemeindesatzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörde,
  • im Straßenverkehr:
    • Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Verkehrshindernisse,
    • Überwachung der Verkehrsverbote auf Feld- und Waldwegen, sonstigen beschränkt öffentlichen Wegen, Geh- und Sonderwegen sowie tatsächlich-öffentlichen Straßen,
    • Überwachung der Durchfahrtverbote in Fußgängerzonen, in verkehrsberuhigten Bereichen und in Kur- und Erholungsorten,
    • Unterstützung von Verkehrsregelungsmaßnahmen des Polizeivollzugsdienstes bei Umzügen, Prozessionen, Großveranstaltungen und ähnlichen Anlässen,
    • Regelung des Straßenverkehrs durch Zeichen und Weisungen (als Eilzuständigkeit),
    • Kontrolle der Sondernutzung, der Reinigung-, Räum- und Streupflichten auf öffentlichen Straßen;
  • Meldewesen;
  • Reisegewerbe und Marktwesen;
  • im Umweltschutz:
    • Schutz vor Lärmimmissionen,
    • Abfalllager und unerlaubte Abfallbeseitigung,
    • Schutz der Wasserschutzgebiete und der Gewässer, einschließlich der Kontrolle des Gemeingebrauchs und der Sondernutzung;
  • im (landwirtschaftlichen) Feldschutz und dem Jagdwesen;
  • im Veterinärwesen:
    • Tierseuchenbekämpfung und Tierkörperbeseitigung,
    • Tierschutz,
    • gefährliche Tiere,
    • herrenlose Tiere;
  • Schutz von Grünanlagen und Kinderspielplätzen;
  • Schutz vor unerlaubten Plakatieren und vor Belästigungen der Allgemeinheit;
  • Sonn- und Feiertagsschutz;
  • Sammlungswesen,
  • Gesundheitsschutz.

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz.

PIAS-R

Polizeiliche Informations- und Analysestelle für Rechtsextremismus/-terrorismus.

Siehe auch: GETZ.