Feuerwehrleitstelle.
Polizeiabkürzungen mit dem Anfangsbuchstaben F:
Fluri
Fluchtrichtung
FLZ
Führungs- und Lagezentrum
FmH
Fahrrad mit Hilfsmotor
FMS
Funkmeldesystem
FoFe
Fahren ohne Fahrerlaubnis. (Straftat nach § 21 StVG)
FPD
Freiwilliger Polizeidienst in Baden-Württemberg
Für Bayern und Sachsen siehe: Sicherheitswacht (SiWa)
FR
Fahrtrichtung.
FSH
Fährtensuchhund
FST
Führungsstelle.
FStW
Funkstreifenwagen.
FüAss
Führungsassistent.
FuD
Fahren unter Drogeneinfluss.
FuEM
Führungs- und Einsatzmittel.
Führungs- und Einsatzmittel bezeichnen die der Polizei zur Bewältigung einer Lage zur Verfügung stehende Ausstattung.
FuG
Funkgerät
FüGru
Führungsgruppe.
FuKrad
Funkkraftrad.
Diese Abkürzung erklärt sich aus der Geschichte der Polizei: Als noch nicht alle Streifenwagen mit Funktechnik ausgestattet waren, wurde zwischen Streifenwagen (StW) und Funkstreifenwagen (FuStW, FustKW oder FuWa) unterschieden. Ebenso wurde bei der Motorradstreife verfahren, diese heißt bis heute Funkkraftrad (FuKrad).
FüSt
- Führungsstelle
- Führungsstab.
Eine Führungsstelle hat Verwaltungs-, Kontroll- und Koordinationsaufgaben innerhalb der (Unter-)Abteilung, der sie zugeordnet ist.
FüSt/L
Leiter des Führungsstabs bzw. der Führungsstelle.
FustKW
Funkstreifenwagen
FuStW
Funkstreifenwagen.
Diese Abkürzung erklärt sich aus der Geschichte der Polizei: Als noch nicht alle Streifenwagen mit Funktechnik ausgestattet waren, wurde zwischen Streifenwagen (StW) und Funkstreifenwagen (FuStW, FustKW oder FuWa) unterschieden. Ebenso wurde bei der Motorradstreife verfahren, diese heißt bis heute Funkkraftrad (FuKrad).
FuWa
Funkwagen.
Diese Abkürzung erklärt sich aus der Geschichte der Polizei: Als noch nicht alle Streifenwagen mit Funktechnik ausgestattet waren, wurde zwischen Streifenwagen (StW) und Funkstreifenwagen (FuStW, FustKW oder FuWa) unterschieden. Ebenso wurde bei der Motorradstreife verfahren, diese heißt bis heute Funkkraftrad (FuKrad).
FW
Feuerwehr.
FZV
Fahrzeug-Zulassungsverordnung („Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“).
Die FZV regelt die Zulassung von Fahrzeugen und Personen zum öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland.