Erste Kriminalhauptkommissarin.
Die Erste Kriminalhauptkommissarin ist der höchste Dienstgrad für Beamtinnen im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei, i.d.R. als Leiterin einer Organisationseinheit. Außerhalb der Kriminalpolizei entspricht der EKHKin die EPHKin.