Polizei beim Deutschen Bundestag.
Die Bundestagspolizei ist eine eigenständige Polizei des Bundes, die in den Gebäuden und auf dem Gelände des Deutschen Bundestages die nach Art. 40 Abs. 2 GG dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übertragene Polizeigewalt für diesen ausübt.