Polizeifreiwilliger.
Als Polizeifreiwilliger wird in Baden-Württemberg ein Mitglied des Freiwilligen Polizeidienstes (FPD) bezeichnet.
Polizeifreiwilliger.
Als Polizeifreiwilliger wird in Baden-Württemberg ein Mitglied des Freiwilligen Polizeidienstes (FPD) bezeichnet.