Kreispolizeibehörde.
Eine Kreispolizeibehörde bezeichnet eine Polizeidienststelle mit Zuständigkeit für das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt
- in Baden-Württemberg sowie
- in Nordrhein-Westfalen, soweit für das jeweilige Gebiet kein Polizeipräsidium zuständig ist.
Die Kreispolizeibehörde gehört nicht der Verwaltung des Landkreises an, sondern ist Bestandteil der Landespolizei.