KPB

Kreispolizeibehörde.

Eine Kreispolizeibehörde bezeichnet eine Polizeidienststelle mit Zuständigkeit für das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt

  • in Baden-Württemberg sowie
  • in Nordrhein-Westfalen, soweit für das jeweilige Gebiet kein Polizeipräsidium zuständig ist.

Die Kreispolizeibehörde gehört nicht der Verwaltung des Landkreises an, sondern ist Bestandteil der Landespolizei.