01

(vermutlicher) Verursacher oder Hauptverursacher eines Verkehrsunfalls.

Auf dem Unfallaufnahmebogen der Polizei werden die an dem Unfall beteiligten Personen mit ihren Personalien unter den Kennziffern „01“, „02“, „03“, „04“ usw. erfasst und im weiteren Unfallbericht in der Regel auch mit dieser Kennziffer angesprochen. Dabei geht die Polizei so vor, dass derjenige, der nach ihrer Einschätzung der Hauptverursacher des Unfalls ist, als „01“ erfasst wird, weitere Beteiligte werden ggfs. ebenfalls nach dem Verursachungsbeitrag sortiert, den sie an dem Unfall gesetzt hatten.

Bei einem typischen Unfall mit zwei Beteiligten ist also „01“ derjenige, der nach Einschätzung der Polizei den Unfall verursacht hat, „02“ meist eher das Unfallopfer.

Kann die Polizei vor Ort nicht aufklären, wie genau sich der Unfall zugetragen wird, werden die Beteiligten zwar auch als „01“, „02“ usw. erfasst, allerdings vermerken die den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten dann ausdrücklich, dass die Zuordnung nicht nach den Verursachungsbeiträgen erfolgt ist.