PB

Polizeiliche Beobachtung.

Die polizeiliche Beobachtung ist eine Maßnahme der Personenfahndung. Eine Person wird zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben, indem für sie ein entsprechender Eintrag im Informationssystem INPOL-neu hinterlegt wird. In der Folge werden dann alle Erkenntnisse, die im Rahmen der polizeilichen Arbeit (z.B. bei Verkehrskontrollen) über diese Person gewonnen werden, an die ausschreibende Polizeidienststelle zur Auswertung weitergeleitet. Auf diesem Weg lassen sich Bewegungsprofile erstellen oder Zusammenhänge zwischen der beobachteten und dritten Personen herstellen.