Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder.
Der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder ist ein uniformierter Polizeibeamter des Bundes. Er ist für die Einhaltung des 1950 geschlossene une 1970/71 weiterentwickelte Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den Ländern – und auf dieser Grundlage für die Zusammenarbeit und den einheitlichen Standard der Bereitschaftspolizeien des Bundes und der Länder zuständig. In dieser Funktion koordiniert er den länderübergreifenden Einsatz von Polizeivollzugsbeamten der Bereitschaftspolizeien sowie die Unterstüzung der Bundesländer bei Bewältigung besonderer Lagen.
In bestimmten im Grundgesetz festgelegten Notfällen (Artt. 35 (3), 91(2) GG) und im Verteidigungsfall(Art. 115f GG) nimmt er die polizeilichen Kompetenzen der Bundesregierung als Polizeiführer des Bundes wahr.