Ausländerzentralregister.
Das Ausländerzentralregister wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt und vom Bundesverwaltungsamt (BVA) betrieben und speichert die Daten
- aller Ausländer, die in Deutschland über einen Aufenthaltstitel verfügen oder verfügt haben, sowie
- aller anerkannten Asylbewerber einschließlich aller Personen, die in Deutschland Asyl beantragen oder früher beantragt haben.
Soweit im AZR Daten zu EU-Bürgern gespeichert sind, dürfen diese nur zu aufenthaltsrechtlichen Verfahren herangezogen werden, eine Nutzung etwa zur Kriminalitätsbekämpfung ist insoweit verboten.