VKS

Verkehrskontrollsystem zur Überwachung von Geschwindigkeit, Abstand und Rotlichtverstoß (VIDIT-System).

VL

Verwaltung und Logistik.

Die Abteilung VL ist zuständig für

  • Beschaffung,
  • verwaltungstechnische Aufgaben und
  • Personalangelegenheiten.

VmZ

Verwarnung mit Zahlungsaufforderung.

 

Ein Verwarnungsgeld (Verwarngeld) ist eine Geldbuße zwischen 5 € und 55 €, die gemäß § 56 OWiG bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erhoben werden können. Anders als bei den eigentlichen Bußgeldern werden beim Verwarnungsgeld keine Verwaltungskosten erhoben.

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind die Regelsätze der Verwarnungsgelder bundeseinheitlich im Bußgeldkatalog festgelegt.

Siehe auch: Verwarnungsgeld (VG) bzw. Polizeiliches Verwarnungsgeld (PVG).

VN

Vorkommnisnummer.

In Rheinland-Pfalz auch: Ereignisnummer.

VOWI

Verkehrsordnungswidrigkeit.

Ein Verstoß gegen bußgeldbewehrte Regeln des Straßenverkehrsrecht.

VP

Vermisste Person.

VP

Verkehrsposten.

Verkehrsposten dienen der Lenkung des Verkehrs, etwa bei ausgefallener Ampel (LZA) oder bei Stau, Unfällen und Großereignissen.

VP

Vertrauensperson. („V-Mann“).

Vertrauenspersonen sind nach der Definition der RiStBV Personen, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit sind, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen und deren Identität grundsätzlich geheim gehalten wird.

Zu unterscheiden ist die Vertrauensperson dabei von einem Informanten, der nur im Einzelfall tätig ist, und von einem verdeckten Ermittler, der selbst der Strafverfolgungsbehörde (Polizei) angehört.

VSB

Verbrechenssachbearbeiterbesprechung.

VT

  • Verkehrsteilnehmer
  • Verkehrstechnik

  • Verkehrsüberwachung
  • Verkehrsüberwachungsgruppe

VU Ex

Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen („Exitus“).

VU-Flucht

Verkehrsunfall mit unerlaubten Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“).

(in Bayern: VUFL)

VUA

  • Verkehrsunfallaufnahme
  • Verkehrsunfallaufnahmegruppe

VÜB

Verkehrsüberwachungsbereitschaft.

Autobahnpolizei.

VUF

Verkehrsunfall mit unerlaubten Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“).

VUFL

Verkehrsunfall mit unerlaubten Entfernen vom Unfallort.

In Bayern, ansonsten: VU-Flucht