PVA

Polizeiverwaltungsamt.

PVB

Polizeivollzugsbeamter.

PVD

Polizeivollzugsdienst.

 

PvD

Polizeiführer vom Dienst.

Der Polizeiführer vom Dienst, meist ein Polizeivollzugsbeamter des gehobenen oder höheren Dienstes, ist während seiner Dienstzeit für den allgemeinen polizeilichen Dienst in einem bestimmten Dienstbezirk zuständig. Er leitet und koordiniert die Einsätze. In größeren Polizeibezirken kann es auch einen PvD für die kriminalpolizeilichen und einen PvD für den schutzpolizeilichen Einsatz geben.

PVG

Polizeiliches Verwarnungsgeld.

Ein Verwarnungsgeld (Verwarngeld) ist eine Geldbuße zwischen 5 € und 55 €, die gemäß § 56 OWiG bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erhoben werden können. Anders als bei den eigentlichen Bußgeldern werden beim Verwarnungsgeld keine Verwaltungskosten erhoben.

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind die Regelsätze der Verwarnungsgelder bundeseinheitlich im Bußgeldkatalog festgelegt.

Siehe auch: Verwarnungsgeld (VG) sowie Verwarnung mit Zahlungsaufforderung (VmZ).

PVP

Polizeivizepräsident.

PW

Polizeiwache.

PW/L

Polizeiwachenleiter.

PZ

Präventionszentrum.

Die Bremer Polizei hat die Aufgaben der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle, der Verkehrsprävention und des Jugendbeauftragten in einem gemeinsamen „Präventionszentrum“ zusammengefasst.

PZ

Polizeiliche Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union (Art. 87 ff. AEUV).

PZSt

Polizeizentralstation (in Schleswig-Holstein)